
Fonds sexueller Missbrauch
- Aktuelle Neuigkeiten zum Fonds Sexueller Missbrauch:
- Erstanträge können noch bis zum 31. August 2025 bei der Geschäftsstelle in Berlin eingereicht werden.
- Bewilligungen von Erstanträgen werden bis zum 31. Dezember 2025 erteilt.
- Auszahlungen von bewilligten Leistungen werden bis 31. Dezember 2028 vorgenommen.
- mehr Informationen zu den Änderungen des Ergänzenden Hilfesystems hier
Finanzielle Unterstützung für Menschen, die in ihrer Kindkeit sexuellen Missbrauch im familiären Bereich oder in Institutionen erlebt haben
Der „Fonds sexueller Missbrauch“ schließt als ergänzendes Hilfesystem eine große Lücke: Leistungen, die bisher weder von Krankenkassen noch von Rentenversicherungsträgern oder durch das Opferentschädigungsgesetz abgedeckt wurden, können bei dem Fonds relativ unbürokratisch beantragt werden. Voraussetzung für die Bewilligung von Hilfemaßnahmen ist ein nachvollziehbarer Zusammenhang zwischen dem sexuellen Missbrauch und den heute noch andauernden Folgen. Die beantragten Hilfen müssen dazu geeignet sein, die Folgen des Missbrauchs zu mindern wie beispielsweise:
- Psychotherapeutische Hilfen, soweit sie über Leistungen der Kranken- und Unfallversicherungen hinausgehen
- Kosten im Zusammenhang mit der Aufarbeitung des Missbrauchs wie Fahrten zum Ort des Missbrauchs oder zu therapeutischen Sitzungen.
- Unterstützung bei besonderer Hilfsbedürftigkeit wie z.B. Hilfe bei der Beschaffung von Heil- und Hilfsmitteln
- Beratungs- und Betreuungskosten
- Unterstützung bei Weiterbildungs- und Qualifikationsmaßnahmen
Die Fachstelle sexualisierte Gewalt ist seit 2015 anerkannte Beratungsstelle. Wir informieren Sie gerne und unterstützen kostenlos bei der Antragsstellung. Weitere Informationen: Fonds Sexueller Missbrauch