Gewalt gegen Frauen

Mindestens jede 4. Frau in Deutschland hat körperliche und /oder sexualisierte Gewalt durch ihren Beziehungspartner erlebt. Diese Zahl veröffentlichte im Jahr 2004 die Bundesregierung in einer Studie.

Neben den akuten körperlichen Verletzungen leiden Frauen unter vielfältigen Folgeerscheinungen wie z.B. Schlafstörungen, Niedergeschlagenheit, dauerndem Grübeln aber auch unter Schuld- und Schamgefühlen, mangelndem Selbstwertgefühl und Vereinsamung.

Wenn Sie Gewalt erleiden, suchen Sie sich Hilfe und Unterstützung. Durch unsere langjährige Erfahrung mit betroffenen Frauen, wissen wir wie schwer dieser Schritt für Sie sein kann.

Wie auch immer Sie sich in Ihrer Situation entscheiden, wir bieten Ihnen Beratung und Unterstützung an.

Das Gewaltschutzgesetz

„Wer schlägt muss gehen“ – dieser Satz beschreibt kurz und bündig das 2002 in Kraft getretene Gewaltschutzgesetz.

Wenn Sie zu Hause Gewalt oder Bedrohung erleben, haben Sie das Recht, sich gerichtlich die Wohnung zuweisen zu lassen und dem Täter jeglichen Kontakt zu untersagen. Bei direkter Gefährdung muss die Polizei in NRW den Täter für 10 Tage der Wohnung verweisen. Während dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit, nächste Schritte zu planen und gerichtliche Verfahren einzuleiten.

Wir beraten und unterstützen Sie gerne. Sie erreichen uns unter 0271 – 2 18 87 zu folgenden Zeiten:
Montag bis Freitag 10.00 – 12.00 Uhr