Anonyme Spurensicherung
nach Sexualstraftat an Frauen*


Anonyme Spurensicherung (ASS) nach einem sexualisierten und/oder körperlichen Übergriff

Für viele Opfer von Sexual- und/oder Gewalttaten ist eine anonyme Spurensicherung möglich. Durch dieses Verfahren haben die Betroffenen Zeit, sich den Schritt einer Anzeigenerstattung in Ruhe zu überlegen. Sie können sich
in einer am Verfahren beteiligten Klinik medizinisch versorgen lassen und die Anonyme Spurensicherung in Anspruch nehmen. Dann werden nach der ärztlichen Versorgung und der Spurendokumentation die Spuren anonymisiert
und in einem Institut für Rechtsmedizin gelagert. Erfolgt in einem Zeitraum von bis zu 5 Jahren eine Anzeige, können die Spuren als wichtige Beweismittel dienen.

Sie können eine Sexualstraftat direkt bei der Polizei anzeigen. Die Anzeige können Sie persönlich, telefonisch, online oder schriftlich stellen. Sobald die Polizei von der Tat erfährt, wird die Strafverfolgung in Gang gesetzt und die
Anzeige kann nicht mehr zurückgenommen werden.

Teilnehmende Kliniken https://gobsis.de/projekte/teilnehmende

Beratung, Unterstützung und weitere Informationen erhalten Sie hier:
Frauen*beratungsstelle/Fachstelle Sexualisierte Gewalt
Tel. 0271 21887